Wenn eine Ehe bzw. eine Lebensgemeinschaft in die Brüche geht, ist dies meist mit emotionaler Belastung für alle Beteiligten verbunden. Gerade in dieser Situation ist es wichtig für Sie, eine klare Aufklärung über Ihre Chancen, Rechte und Möglichkeiten zu erhalten, wobei es wichtig ist, auf einen Rechtsvertreter zu treffen, der die Probleme und Anliegen versteht, und auch die Intensität der Gefühle nicht negiert.
Häufig zeigen v.a. Mandantinnen die Tendenz, nur um des lieben Friedens willen, kein Gerichtsverfahren führen zu wollen und lieber jedes Zugeständnis einzugehen. Eine einvernehmliche Scheidung macht aber nur Sinn, wenn von beiden Seiten eine gewisse Grundbereitschaft zu einer Regelung besteht, die inhaltlich auch in etwa jene Ergebnisse widerspiegelt, die in einem strittigen Scheidungs- und nachfolgenden Aufteilungsverfahren herausgekommen wären. Werden nämlich zu viele Zugeständnisse getätigt, bereuen Sie nach kurzer Zeit, dass Sie die Scheidung zu diesen Bedingungen eingegangen sind.
Ich rate Ihnen somit nur dann zu einer einvernehmlichen Scheidung, wenn die Regelungen inhaltlich für Sie in Ordnung sind, ansonsten ist es wesentlich sinnvoller, das gerichtliche Scheidungsverfahren, das zudem noch nicht mit hohen Kosten verbunden ist (niedriger Streitwert), auszuprozessieren.
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