Eherecht in Österreich § Unterhaltsregelungen & mehr
Im glänzenden Schimmer der bevorstehenden Traumhochzeit denken nur wenige Paare daran, sich mit den Paragraphen des Österreichischen Eherecht auseinanderzusetzen. Doch bei einer Hochzeit geht es mit Sicherheit nicht nur um die große Festlichkeit, Champagner, Rosen, Ringe und ein schönes Brautkleid. So romantisch und märchenhaft eine Hochzeit auch sein mag, gleichzeitig unterliegt eine Ehe rechtlichen Normen und ist somit auch mit Konsequenzen verbunden. Daher sollte das Eherecht bei der Planung einer Hochzeit, wie auch während einer Ehe und vor einer Scheidung nicht unbeachtet bleiben. Im folgenden Artikel gehen wir genauer auf die rechtlichen Bestimmungen des Eherechts in Österreich ein, um Ihnen einen Einblick zu geben, welche Aspekte das Eherecht regelt.
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Familienrecht Redaktion
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- Die Eheschließung in Österreich basiert auf dem Ehegesetz und umfasst die ehelichen Rechte und Pflichten
- Außerdem inkludiert das Eherecht auch die Folgen einer Scheidung
Rechtslage des Eherechts
Der Wortlaut der heutigen Gesetzeslage ist seit rund 200 Jahren unverändert und besteht seit dem 1. Jänner 1812. In der rechtlichen Bestimmung ist das Wesen der Ehe wie folgt definiert: „Die Familien-Verhältnisse werden durch den Ehevertrag gegründet. In dem Ehevertrag erklären zwei Personen verschiedenen Geschlechtes gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitigen Beistand zu leisten.“
Demzufolge entspricht der Ehebegriff in Österreich nach wie vor einem traditionell kirchlichen Verständnis, wonach die Ehe nur zwischen Mann und Frau bestehen kann. Doch seit 4. Dezember 2017 sind die unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben. Damit können auch gleichgeschlechtliche Paare ab dem 1. Jänner 2019 in Österreich heiraten. Darüber hinaus sind Ehen in Österreich Zivilehen und somit nur gültig, wenn sie vor einem Standesamt geschlossen werden. Seit 1938 haben kirchlich geschlossene Ehen keine rechtliche Relevanz mehr.
Definition des Eherecht
Die Eheschließung ist im Grunde genommen ein Vertrag zwischen zwei Menschen, welcher den rechtlichen Rahmen für die eheliche Lebensgemeinschaft bildet und auf dem aktuell geltenden Eherecht in Österreich basiert. Der Begriff Eherecht wird für alle Normen genutzt, welche die Begründung und Beendigung der Ehe sowie die Beziehung der Ehepartner während der Ehe regelt. Ebenso umfasst das Eherecht in Österreich auch die Scheidungsfolgen.
Es ist empfehlenswert, dass sich Paare bereits vor der Hochzeit mit diesem rechtlichen Rahmen vertraut machen. In diesem Sinne kann eine Rechtsberatung bei einem Ehevertrag hilfreich sein. Es ist erschreckend, wie viele Paare nicht wissen, welchen Vertrag sie letztendlich beim Standesamt unterschreiben. Daher ist es besonders wichtig, sich im Eherecht auszukennen.
Hauptpunkte des Eherechts in Österreich
Das Eherechts in Österreich beinhaltet zahlreiche Vorgaben und Normen, die mit einer Ehe verbunden sind. Zu den wichtigsten Aspekten des ehelichen Rechts in Österreich zählen neben Vorgaben rund um die Eheschließung, der Wirksamkeit der Ehe aber auch Aspekte, die den ehelichen Alltag beeinflussen. Hierzu zählen:
- Das gemeinsame Wohnen.
- Treue und Beistand.
- Respektvoller Umgang.
- Gemeinsame Lebensgestaltung im Rahmen der individuellen Möglichkeiten.
Insbesondere der letzte Aspekt der gemeinsamen Lebensgestaltung ist essentiell für das Eherecht in Österreich. Hierbei geht es vor allem um die praktischen Aspekte der Eheführung. Inbegriffen sind vor allem Regelungen, welche die Haushaltsführung, die gemeinsame Erwerbstätigkeit, die Obsorgepflichten für gemeinsame Kinder, die Pensionsaufteilung oder das Erbrecht betreffen.
Hierbei ist klar definiert, was die Ehepartner jeweils zum gemeinsamen Unterhalt beitragen müssen – sei es finanzieller Natur oder durch die Haushaltsführung und die Erziehung der Kinder. Dabei ist es den Ehegatten selbst überlassen, wie sie die Aufgabenteilung bei der Gestaltung ihres gemeinsamen Lebens vornehmen. Ein Ehegatte kann jedoch von einer einvernehmlichen Gestaltung abweichen, wenn dem nicht ein wichtiges Anliegen des anderen Ehepartners oder der Kinder entgegensteht.
Namensregelung
Laut Gesetzgebung führen die Ehegatten den von ihnen bestimmten gemeinsamen Familiennamen; mangels einer solchen Bestimmung behalten sie ihre bisherigen Familiennamen bei. Bei der Wahl des gemeinsamen Familiennamens können die Ehegatten entweder einen ihrer Familiennamen wählen oder aus beiden Familiennamen oder den Teilen einen neuen Doppelnamen bilden.
Dabei ist zu beachten, dass ein neu gewählter Doppelnamen nur aus maximal zwei Teilen bestehen darf, welche durch einen Bindestrich verbunden sein müssen. Bevor diese Regelung des Eherechts im Jahr 2013 in Kraft trat, war der Name des Mannes automatisch der gemeinsame Familienname, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Mitwirken im Unternehmen
Ferner bestimmt das Eherecht in Österreich aber auch die gesetzlichen Regelungen bezüglich des Mitwirkens im Unternehmen des Ehegatten. Arbeitet ein Ehepartner im Betrieb des anderen Partners regelmäßig mit, dann steht ihm wie jedem anderen Angestellten auch ein Anspruch auf Lohn zu. Demnach wäre die Tätigkeit auch bei den entsprechenden Behörden anzumelden. Je nach individueller Situation kann dies sogar für den Gewerbetreibenden steuerliche Vorteile haben. Bei einer Ehescheidung hat der zuvor angestellte Ehepartner auch rückwirkend Anspruch auf angemessene Entlohnug der geleisteten Arbeit.
Unterhaltsregelungen im Eherecht
Ebenso sind die Unterhaltsregelungen im Eherecht genau definiert. Hiernach hat der haushaltsführende Ehegatte, der kein eigenes Einkommen besitzt, Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Ehegatten. Nichtsdestotrotz sind beide Ehegatten dazu verpflichtet im Rahmen ihrer persönlichen Möglichkeiten die Lebenshaltungskosten gemeinsam zu decken. Der nicht erwerbstätige Ehegatte muss dabei in einer angemessenen Lebenssituation leben und über ein eigenes Taschengeld frei verfügen können. Entsteht im Rahmen einer Ehe eine Leistungsungleichheit, würde dies eine Eheverfehlung darstellen. Wie der Unterhalt bei aufrechter Ehe geregelt ist, erfahren Sie in unserem Schwerpunktartikel.
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Die Ehescheidung
Selbstverständlich regelt das Eherecht auch die Ehescheidung. Neben der Nichtigerklärung der Ehe oder der Aufhebung einer Ehe ist die Scheidung eine weitere Möglichkeit, eine Ehe zu beenden. In Österreich kann eine Scheidung im Einvernehmen oder im strittigen Verfahren geschieden werden. Je nach individueller Situation kann der Ablauf einer strittigen Scheidung sehr zeitaufwendig, kostspielig und nervenaufreibend sein. Demgegenüber gilt die einvernehmliche Scheidung nicht nur als schnelle Scheidung in Österreich, sondern ist meist auch die kostengünstigste Variante. Im Gegensatz zu Deutschland, ist eine Online Scheidung in Österreich nicht möglich.
Anders als bei einer strittigen Scheidung können Unterhalts-, Obsorge- und Vermögensfragen im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung unmittelbar geklärt werden, sodass Ansprüche nicht in Folgeverfahren geltend gemacht werden müssen. Dies spart den Ehegatten einen Großteil der Kosten für Gerichts- und Anwaltskosten. Sie möchten weitere Informationen zu den finanziellen Konsequenzen einer Trennung nachlesen, dann bietet Ihnen unser Artikel „Kosten einer Scheidung“ weitere hilfreiche Hintergrundinformationen. Eine kostengünstige und konfliktfreie Alternative zur strittigen Scheidung kann die Mediation sein, in dessen Rahmen gemeinsam eine einvernehmliche Lösung mit einem Rechtsexperten für Familienrecht erarbeitet wird.
Die Vermögensaufteilung
Als Teil der gemeinsamen Lebensgestaltung gelten auch finanzielle Aspekte und somit die Vermögensaufteilung, die im Eherecht geregelt ist. Nach österreichischem Recht gilt die Gütertrennung, sofern nichts anderes im Rahmen eines Ehevertrags vereinbart wurde. Kurz gefasst bedeutet das: Das Vermögen, das ein Partner in die Ehe einbringt, gehört ihm auch nach der Eheschließung. Jedoch bildet die Ehewohnung eine Ausnahme, da diese beiden gehört, selbst wenn einer der beiden Partner Alleineigentümer ist.
Soll die Ehewohnung nicht in den gemeinsamen Besitz oder das eheliche Gebrauchsvermögen übergehen, muss dies separat vereinbart werden. Jene Vereinbarung muss schon vor der Eheschließung besprochen und im Rahmen eines Ehevertrags abgesegnet werden. Da die Vermögensaufteilung ein komplexes Thema sein kann, empfehlen wir Ihnen einen Rechtsexperten für Eherecht zu kontaktieren, um sich dementsprechend abzusichern.
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