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Alleiniges Sorgerecht § Beantragung, Vorteile und mehr

Das alleinige Sorgerecht kann bei einer einer strittigen als auch bei einer einvernehmlichen Scheidung vereinbart werden. Für die alleinige Obsorge müssen in Österreich oft traurige Umstände bestehen, denn ein geteiltes Sorgerecht ist auch vom Gesetzgeber her immer das Ziel. Bei einer Scheidung will die Mutter das alleinige Sorgerecht und auch der Vater möchte das alleinige Sorgerecht beantragen. Was habe ich für Rechte als Vater? Was bedeutet das gemeinsame Sorgerecht? Der folgende Artikel erläutert Ihnen, welche Gründe beim Beantragen der alleinigen Obsorge in Österreich vorliegen müssen und erklärt auch den Unterschied zwischen dem gemeinsamen und alleinigen Sorgerecht. Ferner geht er auf die Pflichten des Vaters beim gemeinsamen Sorgerecht ein und benennt die Vorteile des alleinigen Sorgerechts.

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Familienrecht Redaktion
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Das Wichtigste in Kürze

Grundsätzliches zum alleinigen Sorgerecht

Ist es möglich, dass zum Beispiel die Mutter das alleinige Sorgerecht erhält? Prinzipiell bleibt nach einer Scheidung oder Trennung die Obsorge beider Eltern aufrechterhalten. Sowohl bei einer strittigen als auch bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen die Eltern in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festlegen, in wessen Haushalt das Kind seinen hauptsächlichen Aufenthalt haben soll.

Ferner besteht für die Eltern die Möglichkeit, eine anderslautende Vereinbarung zu treffen, die nur ein Elternteil mit der alleinigen Obsorge betraut oder das Sorgerecht eines Elternteils auf bestimmte Angelegenheiten beschränkt. Gemäß § 180 des allgemeinen Gesetzbuches hat das Gericht eine vorläufige Regelung der elterlichen Verantwortung zu treffen, wenn sich die Eltern nicht einigen können in wessen Haushalt das Kind wohnen soll oder wenn ein Elternteil die alleinige Obsorge beantragt.

Definition des alleinigen Sorgerechts

Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht in Österreich, dann übernimmt es die rechtliche Vertretung des minderjährigen Kindes. Allerdings muss der nicht sorgeberechtigte Elternteil über wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes informiert werden. Hierzu zählen beispielsweise die Änderung des Familiennamens oder des Vornamens oder der Eintritt in eine Glaubensgemeinschaft. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich. Handelt es sich um nicht eheliche Kinder, so kommt die Obsorge stets der Mutter zu, wobei die Eltern die Möglichkeit haben, die gemeinsame Obsorge bei Gericht zu beantragen.

Bei ehelichen Kindern gilt hingegen das gemeinsame Sorgerecht, welches auch nach der Scheidung und bei Auflösung der häuslichen Gemeinschaft aufrechterhalten bleibt. Nach der Trennung müssen beide Eltern jedoch bei Gericht festlegen, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich lebt. Je nach individueller Situation können aber auch andere Vereinbarungen getroffen werden. Bei Bedarf kann ein Elternteil mit der alleinigen Obsorge betraut werden oder Einschränkungen hinsichtlich der Obsorge vorgenommen werden, sodass ein Elternteil letztendlich nur für bestimmte Angelegenheiten zuständig ist.

Beantragung des alleinigen Sorgerechts

Um das alleinige Sorgerecht zu beantragen als Mutter oder Vater in Österreich müssen gute und für das Gericht nachvollziehbare Gründe vorliegen. Das alleinige Sorgerecht können Sie auch alleine beantragen. Dafür gibt es hier das alleinige Sorgerecht Muster beziehungsweise alleinige Sorgerecht Formular mit dem Obsorgeantrag.
Infografik
Wie wird das alleinige Sorgerecht beantragt?

Kosten der Beantragung der alleinigen Obsorge

Bei dem Verfahren für das alleinige Obsorgerecht fallen natürlich Kosten für das Gericht und die Anwälte an. Jedoch gibt es auch um das Kindeswohl im Auge zu behalten einen Kinderbeistand. Dieser Kinderbeistand kümmert sich rein um die Wünsche und Anliegen der Minderjährigen. Sollten das Verfahren länger als 5 Monate andauern, müssen die Eltern für die Kosten des Kinderbeistands aufkommen. Die Kosten für diesen beruhen nicht auf getätigten Stunden sondern werden vom Gericht pauschal festgelegt. Diese liegen pro angefangene 12 Monate pro Elternteil bei ca. 280 €.

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Allerdings ist es ratsam sich einen Anwalt für Familienrecht zur Seite zu nehmen, der Ihnen in einem Erstgespräch sagen kann, welche Chancen Sie in etwa haben werden. Die Kosten für ein Erstgespräch liegen meist zwischen 100 € und 200 €. 

Gründe für die Beantragung des alleinigen Sorgerechts

Das Familiengericht stimmt einem Antrag auf alleiniges Sorgerecht zu, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Folgende Gründe können beim Beantragen der alleinigen Obsorge in Österreich vorliegen:

  • Beide Eltern vereinbaren einvernehmlich und schriftlich, dass nur ein Elternteil mit der Obsorge des Kindes betraut werden soll.
  • Die Eltern haben im Zuge einer Scheidung eine gemeinsame Obsorge vereinbart, die nicht im Einklang mit dem Kindeswohl ist.
  • Die Eltern können sich nicht einigen, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich leben soll.
  • Ein Elternteil beantragt nach Beendigung des Scheidungsverfahrens das alleinige Sorgerecht und liefert notwendige Begründungen.
  • Es besteht eine Gefährdung des Kindes (sexueller Missbrauch, Gewalt, Beleidigung, Vernachlässigung)
  • Psychische Erkrankungen eines Elternteils.
  • Alkohol- und Drogenkonsum.
  • Fehlende Fähigkeit ein Kind zu erziehen.
  • Intellektuelle Beeinträchtigung eines Elternteils.
  • Schwerwiegende Konflikte in der Partnerschaft beeinträchtigen das Kindeswohl.
  • Es liegt Entführungsgefahr vor.
  • Vernachlässigung der Obsorgepflichten.
  • Vernachlässigung der Unterhaltszahlungen.

In Österreich kann das alleinige Sorgerecht während der Trennung oder zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart werden. Insbesondere dann, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der andere Elternteil seinen Obsorgepflichten nicht nachkommt, ist die Beantragung der alleinigen Obsorge möglich.

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Mutter nimmt Sohn in den Arm

Vorteile des alleinigen Sorgerechts

Das alleinige Sorgerecht hat Vorteile und gewährleistet einem Elternteil eine störungsfreie Erziehung des Kindes, sofern das Kindeswohl durch das andere Elternteil gefährdet ist. Befürchtet die Mutter, dass das Verhalten, die Angewohnheiten oder die Handlungsweisen des Vaters das Kindeswohl gefährden, kann die Mutter das alleinige Sorgerecht beantragen.

Für den Vater stellt sich nun die Frage, ob die Durchsetzung der alleinigen Obsorge einfach ist, wenn die die Mutter das alleinige Sorgerecht will. Grundlos kann die Mutter nicht die alleinige Obsorge beantragen, denn es bedarf gravierender Gründe, um dem Vater das Sorgerecht entziehen zu können. Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht beantragen will, müssen gute und für das Gericht nachvollziehbare Gründe vorliegen. Das alleinige Sorgerecht kann die Mutter allein beantragen, indem Sie unser Sorgerecht Formular mit dem Obsorgeantrag einreicht.

Kindeswohl bei alleinigem Sorgerecht

Die Grundlage jeglicher Sorgerechtsentscheidungen ist das Kindeswohl, das stets berücksichtigt und keinesfalls gefährdet werden darf. Das Familiengericht greift dann ein, wenn das Kind durch die Handlungsweisen der Eltern in Gefahr ist. Durch spezifische Maßnahmen schützt es das Kind vor körperlichen, geistigen und seelischen Gefahren.

Rechte des nicht sorgeberechtigten Elternteils

Nichtsdestotrotz bestehen auch Rechte für das nicht sorgeberechtigte Elternteil im Falle der alleinigen Obsorge. Zu den Mindestrechten des nicht obsorgeberechtigten Elternteils zählt das Informations-, Äußerungs- und Vertretungsrecht. Der nicht obsorgeberechtigte Elternteil hat das Recht, das Kind zu sehen (Besuchsrecht) und über wichtige Ereignisse im Leben des Kindes Bescheid zu wissen (Informations- und Äußerungsrecht). Der betreuende Elternteil ist dazu verpflichtet, das andere Elternteil über wichtige Angelegenheiten und Änderungen im Leben des Kindes in Kenntnis zu setzen.

Hierzu zählt beispielsweise ein Schulwechsel, eine Namensänderung, Wohnsitzwechsel, Krankheiten und Schulerfolge. Gleichzeitig hat der nicht sorgeberechtigte Elternteil das Recht, sich bezüglich gewisser Vorkommnisse, Ereignisse und Entscheidungen zu äußern. Außerdem muss der nicht sorgeberechtigte Elternteil zur Erziehung, Pflege und Vertretung des Kindes im Alltag beitragen.

Besuchsrecht bei alleinigem Sorgerecht

Das Besuchsrecht für den nicht obsorgeberechtigten Elternteil bleibt trotz alleiniger Obsorge bestehen. Können die Eltern des Kindes sich nicht über eine vernünftige Besuchsfrequenz verständigen, legt das Gericht dies fest. Das Besuchsrecht wird nicht von eventuell versäumten Unterhaltszahlungen beeinflusst. Wenn das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann es über das Besuchsrecht selbst entscheiden.

Alleiniges Sorgerecht von Geburt an

Grundsätzlich haben beide Elternteile bei der Geburt eines ehelichen Kindes automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Alleiniges Sorgerecht von Geburt an besteht nur bei unehelichen Kindern. Mütter unehelicher Kinder haben das alleinige Sorgerecht von Geburt an. Der Vater muss das gemeinsame Sorgerecht erst beantragen. Bei unehelichen Kindern muss zunächst eine Vaterschaftsfeststellung erfolgen, bevor der Antrag genehmigt wird. In einer Ehe bedarf es hingegen keines Vaterschaftstests, da der Ehemann automatisch als Vater des Kindes angesehen wird.

Was habe ich für Rechte als Vater?

Als Vater eines ehelichen Kindes haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie die Mutter und sind automatisch mit der gemeinsamen Obsorge betraut. Anders sieht es jedoch beim alleinigen Sorgerecht in Österreich aus. Was habe ich für Rechte als Vater? Vater eines unehelichen Kindes ist nach der Rechtsprechung der Mann, welcher der Mutter in der Zeit zwischen dem 300. und 180. Tag vor der Geburt beigewohnt hat.

Diese Vermutung kann mithilfe eines Vaterschaftstest entkräftet werden. Ferner gilt der Mann, der die Vaterschaft anerkannt bekommen hat oder mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war, als Vater. Was für Rechte habe ich als Vater eines unehelichen Kindes? Grundsätzlich hat die Mutter das alleinige Sorgerecht von Geburt an, sofern es sich um ein uneheliches Kind handelt.

Somit besteht kein alleiniges Sorgerecht von Geburt an für den Vater, zumindest nicht bei unehelichen Kindern. Jedoch können verheiratete bzw. geschiedene Väter unter bestimmten Voraussetzungen das alleinige Sorgerecht beantragen. Da die Mutter mit der Erziehung und Pflege (Obsorge) des Kindes betraut ist, übernimmt sie die Vertretung und Verwaltung des Vermögens des Kindes und bestimmt auch dessen Familiennamen. Demnach hat der Vater eines unehelichen Kindes in Österreich nicht das Recht, den Nachnamen des Kindes festzulegen.

Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung

Treffen die Eltern jedoch keine Vereinbarung, dann veranlasst das Gericht eine vorläufige Regelung, sofern das Kindeswohl dadurch nicht gefährdet wird. Dies wird als die „Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung“ bezeichnet. Das Gericht legt dabei fest, bei welchem Elternteil das Kind hauptsächlich leben soll und betraut dieses mit der Obsorge.

Das andere nicht betreuende Elternteil bekommt jedoch ausreichend Kontaktmöglichkeiten eingeräumt, sodass es ebenfalls in die Pflege und Erziehung des Kindes einbezogen ist. In Absprache mit dem Gericht müssen die Eltern einen Plan für die Besuchsmöglichkeiten erstellen. Kommen die Eltern der Forderung nicht nach, übernimmt das Gericht die Regelung. Darüber hinaus nimmt das Gericht die Festlegung der Unterhaltsleistungen vor.

Jene Absprachen erfolgen unter der vorläufigen Aufrechterhaltung der Obsorgeverhältnisse. Nachdem die gerichtliche Frist von 6 Monaten abgelaufen ist, wird auf Grundlage des Kindeswohls über eine endgültige Obsorgeregelung entschieden. Jene gerichtliche sechsmonatige Frist kann bei Bedarf verlängert werden. Bei der Regelung der Obsorge spielt auch der Kindesunterhalt eine wichtige Rolle. Betraut das zuständige Gericht beide Elternteile mit der Obsorge, dann legt es ebenfalls den hauptsächlichen Aufenthaltsort des Kindes fest.

Was bedeutet das gemeinsame Sorgerecht?

Prinzipiell besteht die gemeinsame Obsorge für Eltern von ehelichen Kindern, jedoch kann auch ein Vater eines unehelichen Kindes die gemeinsame Obsorge beantragen. Demgegenüber kann das gemeinsame Sorgerecht unter bestimmten Bedingungen entzogen oder eingeschränkt werden. Sollten Sie ausführliche Informationen zum Thema gemeinsames Sorgerecht in Österreich suchen, empfehlen wir Ihnen unseren Artikel „Gemeinsames Sorgerecht“. Benötigen Sie hingegen eine juristische Beratung, raten wir Ihnen die Konsultation eines Rechtsanwalts für Familienrecht. In unserem Anwaltsverzeichnis finden Sie in wenigen Minuten den passenden Anwalt in Ihrer Nähe.

Das gemeinsame Sorgerecht beantragen

Bei aufrechter Ehe besteht automatisch das gemeinsame Sorgerecht und muss nicht separat beantragt werden. Sollte die Mutter das alleinige Sorgerecht von Geburt an haben, können Sie das gemeinsame Sorgerecht beantragen. In diesem Fall kann eine Vereinbarung bei Gericht vorgelegt werden oder es erfolgt eine Bestimmung beim Standesamt. Wenn eine gemeinsame Obsorge besteht und die Ehe oder häusliche Gemeinschaft aufgelöst wird, bleibt die gemeinsame Obsorge bestehen. Die Eltern müssen das gemeinsame Sorgerecht nicht beantragen.

Unterschied zwischen dem gemeinsamen und alleinigen Sorgerecht

In Österreich unterscheidet man zwischen dem gemeinsamen, geteilten und alleinigen Sorgerecht. Doch worin besteht der Unterschied zwischen dem gemeinsamen und alleinigen Sorgerecht? Nach einer Trennung entscheiden sich die Eltern meist für ein geteiltes Sorgerecht. Dabei entscheiden die Eltern, wie die weitere Betreuung aussehen soll. Somit kann es passieren, dass ein Kind bei einem Elternteil lebt und der andere Elternteil ein uneingeschränktes Kontaktrecht hat. Somit haben Mutter und Vater die gleichen Rechte und Pflichten. Die Eltern können individuelle Vereinbarungen treffen.

Bei ehelichen Kindern haben beide Eltern ein gemeinsames Sorgerecht, welches bei der Trennung beibehalten wird, sofern nicht das alleinige Sorgerecht beantragt wurde. Die alleinige Obsorge muss von einem Elternteil beantragt werden und wird nur bei bestimmten Gründen genehmigt. Bei unehelichen Kindern hat die Mutter das alleinige Sorgerecht von Geburt an, wobei der Vater das gemeinsame Sorgerecht beantragen kann.

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FAQ: Alleiniges Sorgerecht

Gründe für ein alleiniges Sorgerecht kann eine Vereinbarung zwischen den Eltern sein, die sich für die Obsorge eines Elternteils ausspricht. Ein weiterer Grund wäre die Gefährdung des Kindeswohls durch ein Elternteil.
Um das alleinige Sorgerecht zu bekommen, muss man dieses bei Gericht mit dem entsprechenden Formular beantragen. Für die Beantragung müssen jedoch nachvollziehbare Gründe vorliegen.
Ein Vater ohne Sorgerecht, hat trotzdem ein Kontaktrecht. Außerdem hat der nicht sorgeberechtigte Elternteil im Falle der alleinigen Obsorge ein Informations-, Äußerungs- und Vertretungsrecht.
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