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Gemeinsames Sorgerecht § Rechte & Pflichten in Österreich

Alleiniges, geteiltes oder gemeinsames Sorgerecht? Bei unehelichen Kindern steht grundsätzlich der Mutter die alleinige Obsorge von Geburt an zu. Auf Wunsch können die Eltern jedoch beim Standesamt das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes miteinander verheiratet, haben sie automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Unverheiratete Eltern müssen jedoch das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Doch bleibt das gemeinsame Sorgerecht bei Trennung aufrecht erhalten? Was das gemeinsame Sorgerecht ist und welche Rechte und Pflichten man als Eltern hat, ist nicht immer eindeutig. Was hat ein Vater für Rechte? Kann der Vater das alleinige Sorgerecht in Österreich beantragen? Welche Rechte und Pflichten bringt das gemeinsame Sorgerecht in Österreich mit sich? Was sind die Pflichten eines Vaters beim gemeinsamen Sorgerecht?
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Ein Beitrag der:
Familienrecht Redaktion
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Das Wichtigste in Kürze

Rechtslage zum gemeinsamen Sorgerecht

Gemäß § 177 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) gilt für beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht, wenn sie zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes miteinander verheiratet sind. Gleiches gilt ab dem Zeitpunkt der Eheschließung, wenn sie einander nach der Geburt des Kindes heiraten. Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so ist allein die Mutter mit der Obsorge betraut.

Die Eltern können jedoch vor dem Standesbeamten persönlich und unter gleichzeitiger Anwesenheit nach einer Belehrung über die Rechtsfolgen einmalig bestimmen, dass sie beide mit der Obsorge betraut sind, sofern diese nicht bereits gerichtlich geregelt ist. Des Weiteren können die Eltern dem Gericht – auch in Abänderung einer bestehenden Regelung – eine Vereinbarung über die Betrauung mit der Obsorge vorlegen, wobei die Betrauung eines Elternteils allein oder beider Eltern vereinbart werden kann.

Definition des gemeinsamen Sorgerechts

Beim gemeinsamen Sorgerecht in Österreich, haben die Eltern die gleichen Rechte und Pflichten. Somit übernehmen sie im gleichen Maße die Erziehung und Fürsorge der gemeinsamen Kinder. Gleichzeitig sind sie gegenüber ihren Kindern unterhaltpflichtig, wobei man zwischen den Alimenten (Geldunterhalt) und dem Naturunterhalt unterscheidet. Der Naturunterhalt beinhaltet vor allem die Verpflegung der Kinder mit Nahrung, Kleidung, Bildungsmaterial und ähnlichen Dingen. Beide Eltern müssen beim gemeinsamen Sorgerecht in Österreich für das Wohl des Kindes sorgen.

Unterschiedliche Obsorgearten

In Österreich werden zwei unterschiedliche Obsorgearten unterschieden: Die alleinige Obsorgeund die gemeinsame Obsorge. Im Prinzip existiert die alleinige Obsorge nur noch ultimo ratio, d.h. sie gilt nur, wenn gravierende Gründe gegen eine gemeinsame Obsorge sprechen. In der Vergangenheit war es noch möglich, dass die betreuenden Elternteile durch die Verweigerung der Kommunikation die alleinige Obsorge durchsetzen konnten.

Allerdings gilt dies heutzutage als ein schwerer Verstoß gegen das Wohl des Kindes. Die Eltern sind dazu verpflichtet den Kontakt zwischen dem Kind und beiden Elternteilen zu fördern und zu unterstützen, indem sie das Kind beispielsweise nicht gegen den anderen Elternteil aufhetzen. Ebenso wie die Eltern und andere Bezugspersonen hat auch das Kind ein Recht auf Kontakt zu seinen Eltern.

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Kontaktrecht und gemeinsames Sorgerecht
Das Kontaktrecht besteht auch ohne gemeinsame Obsorge, denn hierbei handelt es sich um zwei unterschiedliche Sachverhalte. Dem Elternteil, der nicht mehr im gemeinsamen häuslichen Haushalt lebt, steht das Umgangsrecht auch zu, wenn er nicht mit der Obsorge betraut ist.

Gemeinsame Obsorge

Einige Mütter sind gegen die gemeinsame Obsorge, da sie befürchten, dass der Vater in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens mitentscheiden kann. Allerdings ist dies nicht ganz richtig, denn beide Elternteile haben das Recht allein Entscheidungen für das Kind zu treffen. Wichtige Entscheidungen (Schulwahl, Ausbildung, medizinische Behandlungen, Wohnortwechsel) sollten die gemeinsam obsorgeberechtigten Eltern allerdings einstimmig treffen. Angelegenheiten des täglichen Lebens kann jeder Elternteil selbst regeln.

Grundsätzlich können sich die Eltern meist einigen und finden eine gemeinsame Lösung. Kommt es jedoch zu Konflikten und Unstimmigkeiten, kann das Gericht kontaktiert werden. Es trifft dann die Entscheidung im Sinne des Kindeswohls. Insbesondere der Schulbesuch und manchmal auch medizinische Behandlungen sind brisante Themen. Der Gesetzgeber sieht jedoch konkrete Verhaltensweisen der Eltern vor, um das Kindeswohl zu wahren, sodass im Notfall und bei gravierenden Fällen auch ein Entzug der Obsorge möglich ist.

Alimente bei gemeinsamer Obsorge

Ob alleinige Obsorge oder gemeinsame Obsorge, wer die Alimente zu zahlen hat bleibt bei beiden Sorgerechtsformen gleich. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, kümmert sich um den gesamten Unterhalt des Kindes. Der andere Elternteil muss das den Geldunterhalt zahlen. Somit zahlt bei der gemeinsamen Obsorge Alimente, bei dem das Kind sich nicht hauptsächlich aufhält. Sie wollen die Höhe der Alimente berechnen, nutzen Sie unseren Alimenterechner. Wenn der Unterhaltspflichtige den Kindesunterhalt nicht zahlt, kann Ihnen ein Anwalt für Familienrecht weiterhelfen.

Gemeinsame Obsorge beantragen

Die gemeinsame Obsorge muss in Österreich nicht extra beantragt werden. Eine gemeinsame Obsorge besteht in Österreich bei aufrechter Ehe von vornherein oder wenn die Eltern nach der Geburt des Kindes heiraten. In anderen Fällen kann aber bei Gericht auch eine Vereinbarung vorgelegt werden oder es erfolgt eine Bestimmung beim Standesamt, am Geburtsort des Kindes. Wenn eine gemeinsame Obsorge besteht und die Ehe oder häusliche Gemeinschaft aufgelöst wird, bleibt die gemeinsame Obsorge bestehen.
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Eltern sitzen zusammen mit Kind auf Sofa

Aufhebung der gemeinsamen Obsorge

Die gemeinsame Obsorge funktioniert nicht, da der Expartner wichtige Entscheidungen blockiert oder nicht im Sinne des Kindewohls handelt. Wie kann ich eine Obsorgeregelung ändern? Kann ich meinem Expartner das gemeinsame Sorgerecht entziehen? In diesem Fall ist es ratsam, beim Gericht eine Neuregelung des gemeinsamen Sorgerechts zu beantragen. Das Gericht trifft dann eine vorläufige Entscheidung, die für 6 Monate gültig ist.

Diese Regelung wird auch als „vorläufige elterliche Verantwortung“ bezeichnet. Nach Ablauf jener Phase entscheidet das Gericht, wer die Obsorge für das Kind erhält und ob man dem anderen Elternteil das gemeinsame Sorgerecht entziehen sollte. Das Gericht kann aber auch die gemeinsame Obsorge beibehalten, wenn eine vernünftige Kommunikationsbasis zwischen den beiden Elternteilen vorhanden ist. Entscheidungsgrundlage ist stets das Kindeswohl.

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Vertretung des Kindes durch einen Elternteil
Bei der gemeinsamen Obsorge kann das minderjährige Kind von jedem Elternteil allein vertreten werden. Ausnahmen stellen jedoch Änderungen des Familiennamens, des Vornamens oder der Eintritt in eine Glaubensgemeinschaft dar.

Angelegenheiten des täglichen Lebens

Eine konkrete Abgrenzung oder Definition für „Angelegenheiten des täglichen Lebens“ von „bedeutenden Angelegenheiten“ ist schwierig und nicht immer möglich. Bei Bedarf kann man sich aber an folgendem Grundsatz orientieren: Alltagsangelegenheiten sind meist Entscheidungen, die häufig geschehen und keine schwerwiegende Auswirkung auf die Kindesentwicklung nehmen. Daher sollte man sich vorher fragen, ob die geplante Handlung, die im Rahmen der elterlichen Obsorge oder der Vertretungsbefugnis stattfindet, mit dem Kindeswohl vereinbar ist. Angelegenheiten des täglichen Lebens sind beispielsweise:

  • Das Erteilen der Erlaubnis für den Besuch von Freunden oder Freizeitaktivitäten. Bei Jugendlichen kann der Diskobesuch allerdings ein heikles Diskussionsthema zwischen den Elternteilen sein.
  • Das Beantworten von Fragen zum Schulalltag (Wahl des Nachhilfelehrers, Entschuldigungen, Klassenfahrten, Elternentscheide).
  • Abschließen von Mitgliedschaften in Vereinen.
  • Routinebesuche beim Arzt.
  • Entscheidungen über eine sinnvolle Taschengeldverwaltung.

Wohnsitz bei gemeinsamer Obsorge

Wie regelt die Gesetzlage die gemeinsame Obsorge hinsichtlich des Wohnsitzes? Beim gemeinsamen Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern sollte das Kind zwei gleichberechtigte Wohnsitze haben. Können sich die Eltern hinsichtlich der Besuchszeiten und Übergabe nicht einigen, verordnet das Gericht eine adäquate Lösung. Hierbei wird die Entfernung der Wohnsitze zum Arbeitsplatz der Eltern und der Schule bzw. des Kindergartens berücksichtigt, um eine faire Lösung für Eltern und Kind zu ermöglichen

Umzug bei gemeinsamer Obsorge

Der betreuende Elternteil bestimmt, ob bei der gemeinsamen Obsorge ein Umzug vollzogen wird oder nicht. Der zweite Elternteil muss nur vom Umzug informiert werden. Wenn ein Umzugs ins Ausland ansteht wird dies schnell als Kindesentführung betitelt. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn es aufgrund einer Kindeswohlgefährdung eine Einschränkung der Obsorge besteht und somit ein Ausreiseverbot. Wenn noch kein betreuender Elternteil festgelegt wurde, muss der andere zustimmen oder Gericht entscheidet.

Informationspflicht bei der Obsorge

Der obsorgeberechtigte Elternteil ist dazu angehalten, den nicht sorgeberechtigten Elternteil über wichtige Angelegenheiten im Leben des Kindes rechtzeitig zu informieren. Es besteht demnach Informationspflicht bei der Obsorge. Dies betrifft einerseits den Schulwechsel, Wohnsitzwechsel und den Schulerfolg, aber auch bedenkliche Krankheiten. Der nicht obsorgeberechtigte Elternteil darf sich bezüglich der Angelegenheiten äußern und kann sich durch Rat und Tat einbringen.

Die gleichen Rechte hat selbstverständlich auch der obsorgeberechtigte Elternteil. Ist der obsorgeberechtigte Elternteil nicht anwesend, so kann der nicht obsorgeberechtigte Elternteil die Pflege, Erziehung und Vertretungshandlung übernehmen. Dies gilt auch, wenn sich das Kind rechtmäßig im Rahmen des Kontaktrechts beim nicht obsorgeberechtigten Elternteil aufhält.

Pflichten des Vaters beim gemeinsamen Sorgerecht

Beim gemeinsamen Sorgerecht haben beide Eltern die gleichen Rechte und Pflichten in Österreich. Demnach sind die Pflichten des Vaters beim gemeinsamen Sorgerecht die gleichen wie die der Mutter. Beide müssen in gleichem Maße für das Wohl des Kindes sorgen, wobei im Falle einer Trennung entschieden werden muss, in wessen Haushalt das Kind leben muss. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, muss zusätzlich Alimente zahlen.

Alleinige Obsorge

Die alleinige Obsorge gilt nur dann, wenn wichtige Gründe gegen eine gemeinsame Obsorge sprechen. Demzufolge ist die gemeinsame Obsorge ab Feststellung der Elternschaft der gesetzliche Normalfall bei unverheirateten, verheirateten und getrennt lebenden Eltern. Früher war es möglich durch die Verweigerung der Kommunikation, die alleinige Obsorge zu erzwingen, jedoch gilt dies heute als Vergehen gegen das Kindeswohl. Widersetzt sich ein Elternteil dennoch gegen die gemeinsame Obsorge, indem es Handlungen vollzieht, die gegen das Kindeswohl sprechen oder Entscheidungen blockiert, kann das Gericht die gemeinsame Obsorge in eine alleinige Obsorge umwandeln.

Beantragung des alleinigen Sorgerechts

Unter gewissen Voraussetzungen kann auch der Vater das alleinige Sorgerecht in Österreich beantragen. Jedoch müssen hierfür schwerwiegende Gründe vorliegen und das Verhalten oder die Lebensweise der Mutter das Kindeswohl massiv gefährden. Möchte der Vater oder die Mutter das alleinige Sorgerecht in Österreich beantragen, muss er oder sie den Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen. Unter welchen Bedingungen ein Elternteil bzw. der Vater das alleinige Sorgerecht in Österreich einreichen kann, können Sie im Artikel „Alleiniges Sorgerecht in Österreich“ nachlesen.

Wann ist die gemeinsame Obsorge sinnvoll?

Leben die Eltern gemeinsam in einer häuslichen Lebensgemeinschaft und führen sie eine funktionierende Partnerschaft, dann ist eine gemeinsame Obsorge sinnvoll. Somit können sie wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen. Bei getrennt lebenden Eltern ist die gemeinsame Obsorge immer dann ratsam, wenn beide miteinander kooperieren und eine konfliktfreie Zusammenarbeit möglich ist. Besteht eine vernünftig Gesprächsbasis, dann können sie meist gemeinsam problemlos über wichtige Angelegenheiten entscheiden. Jedoch ist dies nicht immer der Fall, sodass sich ein Elternteil häufig querstellt.

Insbesondere bei strittigen Scheidungen wird das Kind meist als Machtfaktor benutzt, sodass eine Kommunikation zwischen den beiden Eltern schwierig ist. Durch persönliche Streitigkeiten vergessen die Eltern häufig, dass es auch um das Kontaktrecht des Kindes geht. Für alleinerziehende Elternteile wird die gemeinsame Obsorge dann eine Belastung, wenn der andere Elternteil seine Zustimmung bei wichtigen Angelegenheiten verweigert und Sachverhalte unnötig verkompliziert. In diesem Fall muss das Gericht letztendlich entscheiden, welche Regelung die Beste ist.

Aus diesem Grund liegt es manchmal im Ermessen des alleinerziehenden Elternteils, ob er der gemeinsamen Obsorge zustimmt oder nicht – es sei denn, das Gericht entscheidet anders. Nach einer strittigen Scheidung kann das alleinige Sorgerecht in einigen Fällen die bessere Lösung sein. Trotz der alleinigen Obsorge kann der nicht sorgeberechtigte Elternteil dennoch Teil am Leben des Kindes haben, da er schließlich Kontaktrecht besitzt und über wichtige Angelegenheiten informiert werden muss.

Nachteile des gemeinsamen Sorgerechts

Grundsätzlich ist das gemeinsame Sorgerecht für das Kindeswohl besser, dass es Umgang mit beiden Eltern hat und beide im gleichen Maße die Erziehung des Kindes beeinflussen kann. Nichtsdestotrotz kann das gemeinsame Sorgerecht auch Nachteile haben, sodass das alleinige Sorgerecht manchmal beantragt werden muss. Bei unehelichen Kindern hat die Mutter das alleinige Sorgerecht von Geburt an, sofern keine gemeinsame Sorgeerklärung vorliegt. Bei der gemeinsamen Obsorge gibt es hinsichtlich der Unterhaltsleistungen keine Unterschiede.

Bargeldunterhaltspflichtig ist immer der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, wenn es vom anderen Elternteil betreut wird. Bei der Alleinobsorge hat die Mutter Aufenthaltsbestimmungsrecht und kann jederzeit Unterhaltsansprüche an den Vater stellen. Das alleinige Sorgerecht kann in diesem Fall einen Vorteil haben, da das Elternteil einen Einfluss auf den Aufenthalt des Kindes nehmen kann. Des Weiteren kann das gemeinsame Sorgerecht Nachteile haben, weil immer die Zustimmung beider Elternteile für Angelegenheiten, die über das alltägliche Leben hinausgehen, erforderlich ist. Insbesondere dann, wenn die Kommunikation zwischen den Elternteilen nicht reibungslos ist oder diese weiter voneinander entfernt wohnen, kann das gemeinsame Sorgerecht Nachteile haben (Wahl der Schulausbildung).

Gemeinsames Sorgerecht nach der Trennung?

Im Grunde genommen bleibt bei Eheleuten das gemeinsame Sorgerecht nach der Trennung bestehen, es sei denn es wird das alleinige Sorgerecht vereinbart. Nach österreichischem Recht ist es aber das Ziel, dass beide Elternteile, den Kontakt mit ihren Kindern aufrechterhalten. Meist wird angenommen, dass das gemeinsame Sorgerecht nach der Trennung aufgehoben wird und ein Elternteil kein Besuchs- und Kontaktrecht hat.

Allerdings ist diese Annahme falsch, denn aus rechtlicher Sicht soll das Kontaktrecht für beide Elternteile aufrecht erhalten bleiben. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können Sie mit Ihrem Partner regeln, wie die weitere Betreuung und gemeinsame Erziehung des Kindes gehandhabt werden soll. Benötigen Sie mehr Informationen zum Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern, empfehlen wir unseren Artikel zum Thema.

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Welche Entscheidung darf ich allein treffen?

Grundsätzlich müssen die Eltern bei der gemeinsamen Obsorge nicht alles gemeinsam besprechen. Zwar sollen sie einvernehmliche Entscheidungen treffen und sich bezüglich der Erziehung und Pflege des Kindes absprechen, um nicht gegensätzliche Erziehungsmodelle zu praktizieren, aber sie können mit dem Kind zum Arzt gehen oder sinnvolle Verträge für das Kind abschließen. Diese Handlungen sind auch dann wirksam, wenn der andere Elternteil nicht zugestimmt hat. Halten Sie als Eltern jedoch stets im Hinterkopf, dass Sie für wichtige Entscheidungen (Namensänderung, Religionsbekenntnis) die Zustimmung des anderen Elternteils benötigen. Gleiches gilt für die Verwaltung des Vermögens, denn hierfür kann eine pflegschafts-gerichtliche Genehmigung erforderlich sein.

Wer legt den Wohnsitz des Kindes fest?

Der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind seinen hauptsächlichen Aufenthalt hat, bestimmt den Wohnort des Kindes. Allerdings ist das nur möglich, wenn dadurch die Ausübung des Kontaktrechts und der Obsorge des anderen Elternteils nicht unzumutbar oder eingeschränkt ist. So wäre ein Umzug von Niederösterreich in die Steiermark weniger problematisch als beispielsweise ein Umzug von Graz nach Innsbruck, denn dadurch wäre das Kontaktrecht nach der Scheidung für den Vater erheblich eingeschränkt. Hat die Mutter jedoch das alleinige Sorgerecht, kann sie mit dem Kind sogar ins Ausland ziehen, muss den Vater aber darüber in Kenntnis setzen.

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FAQ: Gemeinsames Sorgerecht

Gemeinsames Sorgerecht bedeutet, dass alle wichtigen Entscheidungen über das Kind und dessen Erziehung gemeinsam getroffen werden. Das betrifft beispielsweise Entscheidungen darüber, in welchen Kindergarten oder welche Schule das Kind geht, die Religionszugehörigkeit oder medizinische Maßnahmen.
Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet, so muss der Vater, bevor eine Obsorgevereinbarung getroffen werden kann, durch persönliche Erklärung die Vaterschaft des Kindes anerkennen. Erfolgt die Vaterschaftsanerkennung am Standesamt des Geburtsortes des Kindes, kann der Vater bei der Ausstellung der Geburtsurkunde des Kindes gleich mit eingetragen werden. Es ist somit möglich, am Standesamt des Geburtsortes des Kindes zugleich die Vaterschaftsanerkennung durchzuführen und eine Obsorgevereinbarung zu treffen.
2013 wurde das Gesetz so angepasst, dass Väter lediger Kinder auch gegen den Willen der Mütter einen Sorgerechtsantrag stellen können. Wie die Obsorgeregelungen in den individuellen Fällen getroffen werden, obliegt der Entscheidung des Gerichtes. Bis 2013 war es tatsächlich so, dass das geteilte Sorgerecht für das gemeinsame uneheliche Kind nur einvernehmlich beantragt werden konnte. Wenn dies nicht der Fall war, hatte der Vater kein Recht dazu, das Sorgerecht zu beantragen.
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