Rechte des Vaters eines unehelichen Kindes § Sorgerecht und mehr
Was sind die Rechte des Vater eines unehelichen Kindes in Österreich? Bei unverheirateten Eltern wird es mit dem gemeinsamen Sorgerecht schwieriger. Selbst wenn die Vaterschaft festgestellt wurde, erhält die Mutter am Tag der Geburt per Gesetz das alleinige Sorgerecht. Dies ist auch vollkommen unabhängig davon, ob die Eltern zusammen oder getrennt leben. Doch wie sieht es laut österreichischer Rechtslage mit dem Besuchsrecht bei einem unehelichen Kind aus? Wie ist das Sorgerecht in Österreich mit unehelichem Kindgeregelt? Ist es möglich dem Vater das Besuchsrecht zu verweigern oder kann der Vater das alleinige Sorgerecht in Österreich beantragen? Die Antworten auf diese Fragen möchten wir im folgenden Artikel für Sie klären.
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Familienrecht Redaktion
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- Als Vater eines unehelichen Kindes gilt gemäß Gesetz der Mann eines unehelichen Kindes, welcher der Mutter in der Zeit zwischen dem 300. Und 180. Tag vor der Geburt beigewohnt hat.
- Prinzipiell sieht das Gesetz für die Mutter des Kindes das alleinige Sorgerecht bei unverheirateten Eltern vor.
- Somit besteht bei unehelichen Kindern kein alleiniges Sorgerecht für den Vater.
- Unverheiratete Paare können ein gemeinsames Sorgerecht ausüben, selbst dann, wenn sie nicht zusammenleben oder verheiratet sind.
- Das gemeinsame Sorgerecht muss von unverheirateten Paaren beim zuständigen Amt beantragt werden.
Wer gilt als Vater eines unehelichen Kindes
Gemäß Rechtsprechung gilt der Mann als Vater eines unehelichen Kindes, welcher der Mutter in der Zeit zwischen dem 300. Und 180. Tag vor der Geburt beigewohnt hat. Diese Vaterschaftsvermutung kann durch den Vaterschaftstest bzw. durch den Beweis entkräftet werden, dass die Vaterschaft eines anderen Mannes mit größerer Wahrscheinlichkeit zutrifft. Demgegenüber gilt als Vater der Mann, welcher mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist oder der die Vaterschaft anerkannt bekam. Somit kann die Vaterschaftsbekundung durch die Ehe mit der Mutter auf Antrag (bestenfalls durch einen Vaterschaftstest) widerlegt werden.
Alleiniges Sorgerecht bei unverheirateten Eltern
Prinzipiell sieht die Rechtslage für die Mutter des Kindes das alleinige Sorgerecht bei unverheirateten Eltern vor. Somit besteht kein alleiniges Sorgerecht für den Vater in Österreich, zumindest nicht bei unehelichen Kindern. Allerdings können verheiratete bzw. geschiedene Väter unter bestimmten Voraussetzungen das alleinige Sorgerecht beantragen. Da die Mutter mit der Erziehung und Pflege (Obsorge) des Kindes betraut ist, übernimmt sie die Vertretung und Verwaltung des Vermögens des Kindes und bestimmt auch dessen Familiennamen. Demnach gehört das Recht zu, den Nachnamen des Kindes festzulegen nicht zu den Rechten des Vaters eines unehelichen Kindes in Österreich.
Bestimmung des Familiennames bei alleinigem Sorgerecht
Bei der Bestimmung des Familiennamens kann die Mutter sowohl den Familiennamen des Vaters als auch ihren eigenen Familiennamen wählen. Jedoch muss die Vaterschaft rechtswirksam anerkannt sein, um den Namen des Vaters wählen zu können. Zieht man für die Wahl des Nachnamens nur den Familiennamen eines Elternteils heran und besteht dieser aus mehreren voneinander getrennten Namensteilen, dann kann entweder der gesamte Familienname oder Teile davon als Nachname für das Kind gewählt werden. Außerdem kann die Mutter auch festlegen, dass das Kind einen aus den beiden Familiennamen zusammengesetzten Doppelnamen erhält. Jedoch darf dieser aus lediglich zwei Teilen bestehen und muss mit einem Bindestrich getrennt werden.
Die Mutter heißt Juliane Wilde-Rose und der Vater Felix Kirschbaum-Zweig. Der Familienname der Mutter soll als Nachname für das Kind herangezogen werden, dann bestehen folgende Möglichkeiten: Wilde-Rose, Rose, Wilde.
Gemeinsames Sorgerecht bei unverheirateten Paaren
Können unverheiratete Paare ein gemeinsames Sorgerecht ausüben? Selbst wenn die Eltern nicht zusammenleben oder verheiratet sind, kann der Vater zusammen mit der Mutter das gemeinsame Sorgerecht ausüben. Hierfür müssen die Eltern beim zuständigen Standesamt einen Antrag zur gemeinsamen Ausübung der Obsorge einreichen. Diese Regelung ist erst seit dem Jahr 2013 möglich, denn zuvor war es dem Gericht vorenthalten, die Genehmigung für die gemeinsame Obsorge unverheirateter Paare zu erteilen.
Nach der neuen Regelung setzt das Standesamt das Gericht darüber in Kenntnis. Allerdings muss man hierbei strikt zwischen Ausübung der Obsorge und Anerkennung der Vaterschaft unterscheiden. Wer die Obsorge ausüben darf, ist nicht gleichzeitig der leibliche Vater. Doch was sind die Rechte des Vaters eines unehelichen Kindes in Österreich letztendlich?
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Alternative Regelungen für die Obsorge unehelicher Kinder
Das gemeinsame Sorgerecht ist solange eine optimale Lösung, solange sich beide Elternteile verstehen. Ist dies nicht der Fall, können die Eltern alternative Regelungen für die Obsorge unehelicher Kinder treffen. Bei Trennung bzw. Auflösung der häuslichen Gemeinschaft gelten dieselben Bestimmungen wie bei Eheleuten. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt zunächst bestehen, solange bis eine andere Regelung vereinbart wird bzw. das Vormundschaftsgericht eine Regelung festlegt.Recht auf Kontakt in Österreich
Trotz strikter Einschränkungen und der alleinigen Obsorge der Mutter, gehört das Kontaktrecht zu den Rechten des Vaters eines unehelichen Kindes. Dabei haben sowohl beide Elternteile als auch Kinder ein Recht auf persönlichen Kontakt. Der nicht obsorgeberechtigte Elternteil hat die Möglichkeit das Kind regelmäßig zu sehen und über wichtige Ereignisse in dessen Leben Bescheid zu wissen. Ferner muss der betreuende Elternteil das andere Elternteil über wichtige Angelegenheiten informieren und über einen Schulwechsel, einen Wohnsitzwechsel oder wichtige Krankheiten in Kenntnis setzen. Seit Februar 2013 hat der Vater eines unehelichen Kinds in Österreich das Recht, den persönlichen Kontakt gerichtlich durchzusetzen.Finden Sie den passenden Anwalt für Familienrecht
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