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Namensänderung nach der Scheidung § Unterlagen & Kosten

Viele Ehepartner wünschen sich eine Namensänderung nach der Scheidung. Doch wie lange dauert eine Namensänderung? Kann man eine Namensänderung nach der Scheidung erzwingen? Mit welchen Kosten muss man für die Namensänderung nach der Scheidung rechnen? Wie sieht es mit einer Namensänderung bei einem Kind aus? Alle wichtigen Fragen zur Namensänderung nach der Scheidung werden im folgenden Artikel beantwortet. Hierbei wird erläutert, welche Kosten bei einer Namensänderung in Österreich auf Sie zukommen, ob man in Österreich den Mädchennamen der Mutter annehmen kann und welche Unterlagen man für die Namensänderung braucht.
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Ein Beitrag der:
Familienrecht Redaktion
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Rechtslage zur Namensänderung nach Scheidung

Nach einer Beendigung der Ehe nehmen die ehemaligen Eheleute nicht automatisch einen früheren Familiennamen an. Wer den Familiennamen des Ehepartners angenommen hat, kann diesen Namen nach der Scheidung weiterführen, sogar gemeinsam mit einem neuen Ehepartner. Rechtsgrundlage zur Namensänderung nach Scheidung bildet das Namensänderungsgesetz (NÄG). Des Weiteren bestimmt § 93a Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB):

“Wird die Ehe aufgelöst, so können die Ehegatten jeden früher rechtmäßig geführten Familiennamen wieder annehmen.”

Ein Familienname, der von einem früheren Ehegatten aus einer geschiedenen oder aufgehobenen Ehe abgeleitet wird, darf jedoch nur wieder angenommen werden, wenn aus dieser früheren Ehe Nachkommenschaft vorhanden ist. Auf Antrag bei einem Standesamt in Österreich kann jeder frühere Familienname wieder als Nachname bestimmt werden.

Streitpunkt ist oft die Frage der Änderung des Familiennamens eines Kindes. Bei gemeinsamer Obsorge ist hier einvernehmlich vorzugehen. Bei alleiniger Obsorge muss der andere Elternteil über den Namensänderungsantrag informiert und angehört werden. Ein Antrag auf Namensänderung eines Kindes ist beim Magistrat beziehungsweise der Bezirkshauptmannschaft des Wohnsitzes des Kindes zu stellen.

Kann ich nach der Scheidung meinen Namen ändern?

Bei der Eheschließung entscheiden sich viele Ehepartner einen Doppelnamen zu übernehmen, doch kaum einer denkt dabei an eine Namensänderung nach der Scheidung. Doch kann ich nach der Scheidung meinen Namen ändern? Grundsätzlich gilt: Eine Namensänderung ist dann möglich, wenn die Ehe rechtskräftig geschieden ist. Erfolgt sowohl eine Namensänderung beim Kind als auch beim Ehepartner? Was geschieht, wenn der andere Ehepartner erneut heiratet?

Zugegebenermaßen ist eine Namensänderung nach der Scheidung nicht gerade unkompliziert. Wird eine Ehe aufgelöst, dann können die Eheleute jeden früher rechtmäßig geführten Familiennamen annehmen. Trotzdem darf einer der Ehepartner innerhalb von vier Wochen gegen den Beschluss Beschwerde einlegen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, haben Sie folgende Möglichkeiten bei der Namensänderung nach einer Scheidung:

  • Vorheriger Nachname, welcher bis zur Namensänderung geführt wurde, wieder annehmen.
  • Geburtsnamen wieder annehmen.
  • Geburtsname/Nachname, welcher bis zur Namensänderung geführt wurde, dem Ehenamen anfügen – also ein Doppelname.
  • Begleitname, den Sie während der Ehe hatten, widerrufen.

Um eine Namensänderung nach der Scheidung vorzunehmen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde. Bedenken Sie dabei auch, dass Sie für die Namensänderung nach der Scheidung einige wichtige Dokumente und Unterlagen beim zuständigen Amt einreichen müssen.

Infografik
Was ist bei der Namensänderung zu beachten?

Benötigte Unterlagen für die Namensänderung

Um eine Namensänderung nach der Scheidung rechtskräftig zu vollziehen, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Bestätigung der Meldung
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde(n)
  • Scheidungsurteil bzw. Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
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Kosten der Namensänderung nach der Hochzeit

Eine der wichtigsten Fragen für die Namensänderung in Österreich sind die Kosten. Was kostet die Namensänderung nach der Hochzeit? Die Kosten für eine Namensänderung in Österreich sind jedoch sehr gering. Für den Antrag fallen lediglich 14,30€ an. Bei einem elektronischen Antrag mit Bürgerkarte sind es sogar nur 8,60€. Zusätzlich können noch Kosten für Beilagen anfallen. Bei einem mündlichen oder schriftlichen Antrag wären das 3,90€ für Beilagen und nur 2,30€ bei einem elektronischen Antrag.
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Zusätzliche Kosten
Vergessen Sie nicht, dass für eine Namensänderung nach einer Scheidung auch an anderen Stellen Kosten entstehen können. Inbegriffen sind hierbei vor allem der Reisepass, Bankkarten und Führerschein

Kann das Kind nach der Scheidung den Namen der Mutter annehmen?

Sofern sich der Familienname der Eltern oder nur eines Elternteils nach der Scheidung ändert, kann der Familienname des Kindes erneut bestimmt werden. Demnach ist eine Namensänderung für das Kind möglich, sodass das Kind nach der Scheidung den Namen der Mutter annehmen kann. Allerdings müssen sich die Eltern bei der Namensänderung des Kindes einig sein. Hierfür reicht eine Erklärung des Elternteils, wenn er bestätigen kann, dass das andere Elternteil damit einverstanden ist.

Jedoch muss hierfür das gemeinsame Sorgerecht für das Kind vorliegen. Ist das Kind bereit einsichts- und urteilsfähig, kann es seinen Nachnamen selbst bestimmen. Ein Kind gilt ab 14 Jahren als urteilsfähig.Ist ein Elternteil jedoch mit der alleinigen Obsorge vertraut, dann muss es das andere Elternteil über die Namensänderung des Kindes informieren. Dieser kann dann angehört werden. Für weiterführende Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.

Zuständige Behörden

Sind die Eheleute bereits geschieden, dann ist das Standesamt der letzten Eheschließung zuständig. Bei Kindern ist die Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthaltes, bzw. des letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Österreich zuständig. In Städten mit eigenem Statut ist der Magistrat zuständig und in Wien die Magistratsabteilung 35 zuständig.

Dauer der Namensänderung nach der Scheidung

Sollten Sie eine Namensänderung nach der Scheidung wünschen, dauert dies nicht allzu lange. Sofern Sie alle notwendigen Unterlagen ausgefüllt haben und alle Dokumente vollständig sind, können Sie zur zuständigen Behörde gehen und den Antrag einreichen. Wie lange die Namensänderung nach der Scheidung dauert, ist abhängig von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und der Bearbeitungszeit bei der Behörde.

Kann man eine Namensänderung bei einer Scheidung erzwingen?

Nach der Scheidung erfolgt keine automatische Namensänderung, denn diese muss zunächst per Antrag in die Wege geleitet werden. Man kann eine Namensänderung bei Scheidung nicht erzwingen. Wer den Namen des anderen Ehepartners angenommen hat, darf diesen behalten und sogar in einer neuen Ehe tragen. Dabei ist es sogar möglich, dass der neue Ehepartner den Namen trägt. Angenommen Frau Kirschbaum heiratet Herrn Rose und nimmt dessen Namen an.

Sie möchte allerdings ihren Namen behalten und entschließt sich für einen Doppelnamen: Kirschbaum-Rose. Nach der Scheidung heiratet Frau Kirschbaum-Rose Herrn Blume und beide entscheiden sich für den gemeinsamen Familiennamen „Kirschbaum-Rose“. Herr Rose hat in diesem Fall kein Mitspracherecht und kann Frau Kirschbaum-Rose nicht zwingen den Namen abzugeben. Man kann eine Namensänderung bei einer Scheidung nicht erzwingen.

Gut-zu-wissen Icon
Recht auf Namensänderung

In Österreich hat jeder das Recht seinen Vor- oder Nachnamen zu ändern, falls ein wichtiger Grund vorliegt. Gründe müssen schriftlich eingereicht werden.

Namensänderung beim Kind

Prinzipiell behalten Kinder nach einer Scheidung der Eltern den bei der Eheschließung festgelegten Namen. Die Namensänderung beim Kind ist etwas komplizierter als bei den Ehegatten. Soll eine Namensänderung beim Kind stattfinden, müssen die Eltern das bei gemeinsamer Obsorge klären. Bei der alleinigen Obsorge ist der obsorgeberechtigte Elternteil für die Namensänderung beim Kind zuständig, wobei das andere Elternteil zustimmen muss. Ist das Kind bereits 14 Jahre alt, kann es allein über die Namensänderung bestimmen.

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FAQ: Namensänderung nach Scheidung

Bei geschiedenen Eheleuten ist das Standesamt der letzten Eheschließung zuständig, wobei der Antrag auf Namensänderung nach einer Scheidung bei jedem Standesamt in Österreich eingebracht werden kann. Bei Kindern ist die Bezirkshauptmannschaft beziehungsweise die Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Österreich zuständig.
Die Antragsgebühr auf Namensänderung beträgt 14,30 Euro. Für Anträge, die auf elektronischem Weg eingebracht und signier werden (Bürgerkarte/Handy-Signatur), ermäßigen sich die Gebühren laut Gebührengesetz auf 8,60 Euro. Beilagen, die auf konventionellem Weg übermittelt werden, müssen mit 3,90 Euro pro Beilage (insgesamt aber maximal 21,80 Euro) vergebührt werden. Bei Anträgen per Bürgerkarte oder Handy-Signatur verringert sich diese Gebühr auf 2,30 Euro pro Beilage (insgesamt maximal 13,10 Euro).
Gemäß § 93a Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) können Ehegatten nach Scheidung der Ehe jeden früher rechtmäßig geführten Familiennamen wieder annehmen. Ein Familienname, der von einem früheren Ehegatten aus einer geschiedenen oder aufgehobenen Ehe abgeleitet wird, darf jedoch nur wieder angenommen werden, wenn aus dieser früheren Ehe Nachkommenschaft vorhanden ist.
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