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Ist in Österreich ein Testament nach der Scheidung gültig? Kann ein geschiedener Ehepartner erben? Steht man vor der Scheidung oder ist die Scheidung bereits vollzogen, stellt sich für viele Ehepartner die Fragen, ob das während der Ehe verfasste gemeinsame Testament nach der Scheidung Gültigkeit hat. Schnell muss geklärt werden, ob eine Änderung möglich ist und wie das Erbrecht für Ehepartner in Österreich geregelt ist. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie einen Rechtexperten konsultieren, um das Testament nach der Scheidung prüfen zu lassen. Der folgende Artikel gibt Ihnen Antworten zum Erbrecht des Ehepartners in Österreich und erläutert Ihnen, was mit einem Testament nach der Scheidung geschieht.
Die Erbfolge ist in Österreich vorwiegend im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt. Mit dem 1. Jänner 2017 trat ein Großteil der Regelungen des Erbrechts-Änderungsgesetzes (ErbRÄG 2015) in Kraft. Es enthält zahlreiche Neuerungen, die auf alle Todesfälle ab dem 1.1. 2017 anzuwenden sind. Dazu gehört unter anderem, dass eine letztwillige Verfügung, die zugunsten des Ehepartners errichtet wurde, durch die rechtskräftige Scheidung automatisch aufgehoben wird.
Gemäß § 725 ABGB wird klargestellt, dass ein Testament nach Scheidung für den Ex-Ehepartner nur dann wirksam gültig ist, wenn der Verstorbene dies ausdrücklich angeordnet hat. Bis zum Inkrafttreten des ErbRÄG 2015 wurde ein zugunsten des Ehepartners errichtetes Testament nicht automatisch mit der Scheidung aufgehoben und musste ausdrücklich widerrufen werden.
Sollten Sie Ihren letzten Willen in einem Testament oder Erbvertrag festgehalten haben, dann ist dieser nach der Scheidung ungültig. Diese Regelung besteht allerdings erst seit 2017, denn zuvor waren Testamente und Erbverträge nach wie vor gültig. Nun bleibt ein Testament oder Erbvertrag nur dann weiterhin gültig, wenn dies explizit vereinbart wurde. Sollten Sie sich die Frage stellen, ob eine Änderung oder Erneuerung Ihres Testaments nach Scheidung notwendig ist, kann dies nicht pauschal beantwortet werden. Grundsätzlich ist es aber empfehlenswert, das Testament von einem Anwalt prüfen und neu aufsetzen zu lassen.
Jedoch wird der Ehepartner im Falle der Scheidung automatisch von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Nichtsdestotrotz kann es passieren, dass aufgesetzte Testamente nach der Scheidung weiterhin ihre Gültigkeit behalten und den ehemaligen Ehepartner begünstigen. Daher raten wir Ihnen die Konsultation eines Anwalts, der Sie ausführlich beraten kann. Er hilft Ihnen auch, Ihr Vermögen wunschgemäß zu verteilen und ein neues Testament aufzusetzen.
Gleiches gilt für ein wechselseitiges bzw. gleichseitiges Testament zwischen Eheleuten (Ehegattentestament). Zwar kann das Testament jederzeit widerrufen werden, jedoch sollten Sie bereits von Vornhinein festlegen, dass die Gültigkeit des Testaments nach der Scheidung erlischt. Somit können Sie sichergehen, dass der Expartner nach der Scheidung keine Erbansprüche mehr hat und diese auch nicht mehr geltend machen kann. Sollten Sie hingegen wünschen, dass Ihr Testament nach der Scheidung weiterhin gültig ist, dann müssen Sie dies explizit im Text schreiben und verfügen. Andernfalls bestehen keinerlei Ansprüche mehr für den Ehepartner.
Seit 1. Jänner 2017 wird ein Testament nach der Scheidung automatisch aufgehoben, d.h. der begünstigte Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner ist nicht mehr erbberechtigt. Dieser Grundsatz gilt unabhängig vom Verschulden. Möchte der Erblasser hingegen, dass das Testament nach der Scheidung oder Auflösung der Lebensgemeinschaft gültig ist, dann muss dies im Testament verfügt werden. Bevor es im Jahr 2017 zur Änderung des Erbrechts für Ehepartner in Österreich kam, war das Testament auch nach der Scheidung noch gültig. Es musste widerrufen werden, damit der Partner im Todesfall nicht erbt.
Nicht jedes Testament ist nach der Scheidung automatisch außer Kraft gesetzt, daher ist es ratsam, das Testament zu widerrufen oder ein neues aufzusetzen. Somit können Sie sicherstellen, dass der Expartner keinerlei Ansprüche an Ihrem Vermögen hat. Wer möchte, kann auch im Vorhinein eine Klausel im Testament aufnehmen, welche besagt, dass die Ansprüche bei Scheidung erlöschen. Da dies nicht immer eindeutig ist und in einigen Fällen weiterhin Ansprüche bestehen könnten, legen wir Ihnen eine fachmännische Beratung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht ans Herzen.
Außerdem haben Eheleute die Möglichkeit, einen Erbvertrag abzuschließen und über ein drei Viertel ihres Vermögens zu verfügen. Ein Viertel des Vermögens muss frei bleiben. Bei einer Scheidung darf ein Partner allerdings nicht schuldig geschieden werden, um die Erbansprüche geltend zu machen. Wird er jedoch schuldig geschieden, dann verliert er die Ansprüche.
Der Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung ohne Schuldausspruch kommt seltener vor, trotzdem gibt es auch hier eindeutige Regelungen. Trennungsunterhalt kann jedoch nur derjenige in „billiger Höhe“ erhalten, der die Scheidungsklage nicht eingereicht hat. Kümmerte sich ein Ehepartner um die Haushaltsführung, die gemeinsamen Kinder oder pflegebedürftige Angehörige, kann er auch ohne Schuldspruch Ehegattenunterhalt erhalten.
Bei jener Sonderregelung geht man davon aus, dass der Ehepartner aufgrund der familiären Verpflichtungen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen konnte und möglicherweise in Zukunft auch keine eigenen Einkünfte zur Existenzsicherung hat. Deswegen können für den zukünftigen Unterhaltsbedarf Gründe wie beispielsweise mangelnde berufliche Ausbildung, Alter, Gesundheit und die Dauer der Ehe geltend gemacht werden.
Wann ein neues Testament bei Scheidung errichtet werden sollte, kann pauschal nicht beantwortet werden. Dies kann von individuellem Einzelfall zu Einzelfall anders sein und sollte daher von einem Fachmann geprüft werden. Nichtsdestotrotz möchten wir Ihnen im folgenden Abschnitt einen kurzen Überblick und eine Orientierung bieten.
Grundsätzlich besteht keine Pflicht zur Erneuerung eines Testaments nach der Scheidung, allerdings kann dies empfehlenswert sein. Obwohl der ehemalige Ehepartner nach der Scheidung automatisch von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen ist, behält das Testament seine Gültigkeit. Daher kann es in einigen Fällen passieren, dass trotz Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge dennoch Erbansprüche bestehen. Wer dies verhindern möchte, sollte unbedingt ein neues Testament aufsetzen lassen.
In einem Testament kann jedoch vermerkt werden, dass die Ansprüche nur für die Dauer der Ehe gelten und mit der Scheidung erlöschen. Bei einem wechselseitigen Testament gilt der gleiche Grundsatz, wobei dies jederzeit widerrufen werden kann. Da es sich um ein Testament zwischen den beiden Eheleuten handelt, werden keine anderen Erben begünstigt, daher ist ein Widerruf auch sinnvoll. Kompliziert wird es auch bei Testamenten nach der Scheidung mit Kindern. Sind minderjährige Kinder als Erben bedacht, kann der Fall eintreten, dass der Expartner zum Vermögensverwalter der erbberechtigten Kinder eingesetzt wird. Dies kann nur durch ein neues Testament verhindert werden.
Da einige Testamente nach der Scheidung zu unvorhergesehenen Schwierigkeiten führen können, ist das Aufsetzen eines neuen Testaments äußerst ratsam. Insbesondere dann, wenn minderjährige Kinder als Erben eingesetzt werden und Sie nicht möchten, dass der Expartner die Vermögensverwaltung übernimmt. Um Komplikationen mit einem Testament nach der Scheidung bei Kindern zu verhindern, ist es unabdingbar, ein neues Testament aufzusetzen.
Sollte ein gemeinsames Kind bereits verstorben sein und selbst keine Kinder haben, dann ist ein neues Testament deshalb ratsam, weil der hinterbliebene Elternteil innerhalb der gesetzlichen Erbfolge erbberechtigt ist. Auf diesem Wege kann der entsprechende Elternteil Vermögensanteile der Verlassenschaft des ehemaligen Partners erben.
Das neue Erbrecht in Österreich gilt seit dem 1. Jänner 2017, wobei alle Testamente, die vor diesem Datum aufgesetzt wurden und den alten Formvorschriften entsprechen, weiterhin gelten. Nichtsdestotrotz sollten Sie Ihr Testament bei einer Scheidung von einem Fachmann prüfen lassen.
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Neben den Nachkommen, wie Kindern und Enkelkindern, bekommt der Ehegatte ein Drittel der Verlassenschaft. Erbt der Ehegatte neben den Eltern des Verstrbenen (also seinen Schwiegereltern), stehen ihm hingegen zwei Drittel zu. Der Ehegatte erbt in der Regel dann alles, wenn es keine Nachkommen gibt und beide Elternteile des Verstorbenen bereits vorverstorben sind. Ein Testament nach einer Ehescheidung wird dann für den Ex-Partner des Verstorbenen ungültig, wenn die weitere Gültigkeit nicht schriftlich darin festgehalten wurde.
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