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Trennungsjahr § Definition, Dauer & mehr

Was ist das Trennungsjahr bei einer Scheidung? Kann man sich auch ohne Trennungsjahr scheiden lassen? Ein Trennungsjahr von 12 Monaten, wie man es in Deutschland kennt, gibt es in Österreich eigentlich nicht. Der Trennungszeitraum ist um einiges kürzer, doch eine schnellere Scheidung ohne Trennungsjahr ist in Österreich nicht möglich. Doch wie lange dauert das Trennungsjahr? Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung in Österreich, um eine schnelle Scheidung zu begünstigen? Darf man im Trennungsjahr einen neuen Partner haben? Im folgenden Artikel erhalten Sie Antworten auf die obigen Fragen. Ferner werden am Rande Aspekte wie die Vermögensaufteilung bei Scheidung in Österreich angeschnitten sowie wichtige Hinweise zum richtigen Verhalten während des Trennungsjahres bei Scheidung in Österreich gegeben.

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Ein Beitrag der:
Familienrecht Redaktion
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Das Wichtigste in Kürze

Rechtslage zum Trennungsjahr

Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich kein Trennungsjahr mit 12 Monaten. § 55a Abs. 1 des österreichischen Ehegesetzes besagt, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung die eheliche Lebensgemeinschaft der Ehegatten seit mindestens 6 Monaten aufgehoben sein muss, damit die Ehe geschieden werden kann. Gemäß § 55 des Ehegesetzes gilt bei einer Trennungsscheidung als Voraussetzung die Auflösung der häuslichen Gemeinschaft für mindestens 3 Jahre. Wenn die Trennung der häuslichen Gemeinschaft länger als 6 Jahre besteht, überprüft das Gericht nicht mehr ob eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft möglich wäre.

Definition des Trennungsjahres

Anders als in Deutschland ist im österreichischen Recht kein Trennungsjahr in dem Sinne vorgeschrieben. In Deutschland müssen Paare zunächst die einjährige Wartezeit verstreichen lassen, bevor sie sich scheiden lassen können. Österreich handhabt dies hingegen einfacher, denn hier kann eine Ehe auch nach dem Zerrüttungsprinzip geschieden werden. Hierfür muss die Ehe mindestens 6 Monate unwiderruflich zerrüttet sein. Das bedeutet, dass die eheliche Gemeinschaft bereits ein halbes Jahr vor der Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen beendet wurde. Erst dann können die Eheleute die Scheidung einreichen. Ab diesem Zeitpunkt beginnt das Scheidungsverfahren.

Allerdings kann von keinem Gericht geprüft werden, ob die Ehe tatsächlich seit einem halben Jahr zerrüttet ist und die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht. Prinzipiell könnte sich daher jedes Ehepaar, das seit 6 Monaten verheiratet ist, scheiden lassen. Faktisch ist es den Eheleuten selbst überlassen, wie sie den Trennungszeitraum von 6 Monaten handhaben. Mit der Trennung ist nicht zwangsläufig die räumliche Trennung gemeint. Die Eheleute können in der Ehewohnung weiterhin zusammen wohnen, müssen jedoch unabhängig voneinander handeln.

Scheidung ohne Trennungsjahr

Prinzipiell besteht in Österreich kein volles Jahr als Trennungsjahr, jedoch müssen die Eheleute die 6-monatige Trennungszeit abwarten, bevor sie sich scheiden lassen können. Nichtsdestotrotz ist es für ein Gericht und Außenstehende schwer nachzuweisen, seit wann die Ehe zerrüttet ist und ab welchem Zeitpunkt eine Auflösung der ehelichen Gemeinschaft stattfand. Des Weiteren muss keine räumliche Trennung hierfür bestehen, sodass die Eheleute weiterhin gemeinsam in der Ehewohnung leben können. Sie müssen lediglich ein getrenntes Leben voneinander führen.

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Voraussetzungen für eine Lebensgemeinschaft
Rechtlich gesehen geht man von einer Lebensgemeinschaft aus, wenn 2 Punkte der 3 folgenden erfüllt sind: Es besteht eine Wohn-, Wirtschafts-, und Geschlechtsgemeinschaft.

Schnelle Scheidung ohne Trennungsjahr?

Ehepaare, die lange im Streit leben, wünschen sich eine schnelle Scheidung ohne Trennungsjahr. Wer eine schnelle Scheidung ohne Trennungsjahr in Österreich wünscht, kann das Trennungsjahr faktisch überspringen, sofern die eheliche Gemeinschaft als zerrüttet gilt. Da dies für ein Gericht schwer nachprüfbar ist, ob und ab wann die eheliche Gemeinschaft aufgelöst wurde, kann eine schnelle Scheidung ohne Trennungsjahr in Österreich vollzogen werden.

Eine besonders schnelle Scheidung ohne Trennungsjahr ist in Österreich grundsätzlich dann möglich, wenn sich beide Ehegatten einig sind, dass die Ehe unheilbar zerrüttet ist und dies bereits seit mehr als 6 Monaten. Für Gerichte ist es schwer nachvollziehbar, ab welchem Zeitpunkt die eheliche Gemeinschaft aufgelöst wurde. Demnach ist eine schnelle Scheidung ohne Trennungsjahr in rund ein bis zwei Monaten vollzogen. Wir raten Ihnen jedoch von voreiligen Handlungen ab! Selbst wenn die Situation unerträglich erscheint, sollten Sie zunächst für eine räumliche Trennung sorgen und sich in aller Ruhe von einem Anwalt beraten lassen.

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Partner vor Auszug informieren
Zieht ein Ehepartner aus einer gemeinsamen Wohnung aus, ohne dass er den anderen Partner über die Trennungsabsicht informiert hat, kann ihm eine schwerwiegende Eheverfehlung vorgeworfen werden, was wiederum Konsequenzen bei einer Scheidung nach sich zieht.

Warum ein Trennungsjahr sinnvoll ist

Obwohl die meisten Eheleute sich so schnell wie möglich scheiden lassen möchten, so kann das Trennungsjahr auch Vorteile haben. Um eine günstige und schnelle Scheidung zu erzielen und alle Scheidungsfolgen (Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung) zu klären, bedarf es einer guten Planung, welche Zeit benötigt. Nutzen Sie daher das Trennungsjahr, um Beratungsgespräche beim Anwalt für Scheidungen wahrzunehmen und sich ausführlich beraten zu lassen. Eine clevere Vorgehensweise spart Ihnen meist hohe Scheidungskosten.

Die Trennungszeit beträgt 6 Monate in Österreich, selbst wenn Sie eine zügige Scheidung wünschen, so können Sie die Hälfte der Zeit sinnvoll nutzen. Die verfügbare Zeit hilft Ihnen, sich auf die Scheidung vorzubereiten und ist aus strategischen Gründen immer ratsam. Insbesondere bei gemeinsamen Kindern ergibt es Sinn, die Trennungszeit zu nutzen, um die Kinder langsam mit einer räumlichen Trennung auf das Ende der ehelichen Gemeinschaft vorzubereiten.

Bereiten Sie sich im Trennungsjahr auf die Scheidung vor!

Darf man im Trennungsjahr einen neuen Partner haben?

Ein Trennungsjahr und neuer Partner schließen sich nicht aus. Grundsätzlich darf der neue Partner eines Ehegatten aber nicht zur Zerrüttung der Ehe geführt haben, da sonst eine schwere Eheverfehlung (siehe Scheidungsgründe) vorliegen würde. Kann nachgewiesen werden, dass der neue Partner bereits vor dem Trennungsjahr während der Ehe eine Affäre mit dem entsprechenden Ehegatten hatte, liegt eine Eheverfehlung vor, die wiederum Auswirkungen auf den Verlauf der Scheidung und den Ehegattenunterhalt haben.

Darf man im Trennungsjahr einen neuen Partner haben? Es ist jedoch möglich, einen neuen Partner während des Trennungsjahrs zu haben. Unter gewissen Voraussetzungen kann aber ein neuer Partner Auswirkungen auf den Trennungsunterhalt im Trennungsjahr haben. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie einen Anwalt für Familienrecht kontaktieren, um zu prüfen, ob ein neuer Partner im Trennungsjahr Auswirkungen auf Ihre Unterhaltsansprüche hat.

Dauer der einvernehmlichen Scheidung

Wie lange eine einvernehmliche Scheidung in Österreich dauert, ist abhängig von vielen verschiedenen Faktoren. Anders als eine strittige Scheidung ist die einvernehmliche Scheidung jedoch wesentlich zügiger über die Bühne gebracht. Insbesondere die Folgeprozesse für Unterhalt-, Vermögens- und Sorgerechtsfragen spielen eine entscheidende Rolle für die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung in Österreich.

Auch ein Ehevertrag, in welchem bereits alle Scheidungsfolgen geklärt sind, beschleunigt und begünstigt eine schnelle Scheidung in Österreich. Planmäßig ist eine einvernehmliche Scheidung bereits in ein bis drei Monaten nach Einreichung des Scheidungsantrags über die Bühne gebracht. Bei einer strittigen Scheidung kann sich das Scheidungsverfahren jedoch über mehrere Jahre hinziehen. Ferner gibt es Möglichkeiten, die Scheidung zu beschleunigen oder hinauszuzögern.

Was darf man im Trennungsjahr nicht?

Im Trennungsjahr sollten Sie nicht ohne Zustimmung die Ehewohnung verlassen, da dies als schwerer Ehebruch gewertet werden kann. Einigen sich noch vor dem Trennungsjahr mit Ihrem Partner, wer auszieht und wer in der Wohnung bleiben darf. Bestenfalls lassen Sie sich die Vereinbarung schriftlich geben, um im Nachhinein keine Missverständnisse hervorzurufen.

Außerdem sollten Sie daran denken, dass Sie zwar im Trennungsjahr einen neuen Partner kennenlernen können, aber keinesfalls eine Affäre während der aufrechten Ehe haben sollten. Sie brauchen ausführliche Informationen zu einer spezifischen Situation, um zu erfahren, was man im Trennungsjahr nicht darf? Vereinbaren Sie ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt für Scheidungen. Er kann Ihnen erläutern, was man im Trennungsjahr nicht darf.

Getrennt lebend ohne Scheidung in Österreich

Wenn eine Ehe scheitert, möchte sich nicht jeder scheiden lassen, sondern in Österreich getrennt leben ohne Scheidung. Viele Eheleute möchten die Kosten für eine Scheidung sparen und sich einfach getrennt leben. Doch dies birgt manchmal Probleme und Herausforderungen, die sich auf den finanziellen und persönlichen Bereich beziehen. Nicht immer stimmt es, dass getrennt lebend ohne Scheidung Geld spart. Außerdem kann es durch die weiterhin bestehende Ehe zu Streitigkeiten und finanziellen Unstimmigkeiten kommen, wenn sich einer benachteiligt fühlt. Klären Sie mit einem Anwalt für Familienrecht, ob Ihre Situation als getrennt lebend ohne Scheidung sinnvoll ist.

Unterhalt während des Trennungsjahres

In Österreich hat ein Ehepartner auch Anspruch auf Unterhalt während des Trennungsjahres. Prinzipiell haben getrenntlebende Noch-Ehegatten in der Trennungsphase einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Dabei hat der Noch-Ehepartner einen Anspruch, der kein eigenes Einkommen besitzt. Hierfür kann es verschiedene Gründe geben:

  • Der Ehepartner ist nicht in der Lage, ein eigenes Einkommen zu erzielen.
  • Der Ehepartner ist aus Krankheitsgründen nicht in der Lage dazu.
  • Der Ehepartner kümmert sich um den Haushalt und die Kindererziehung.

Allerdings kann der Anspruch auf Unterhalt während des Trennungsjahres aufgehoben werden, wenn eine besonders schwere Verfehlung (z.B. häusliche Gewalt) vorliegt. Zieht der Ehegatte hingegen aus, bleibt der Anspruch bestehen. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, denn zieht der Ehepartner vorher aus, kann ihm ein böswilliges Verlassen und somit eine schwere Eheverfehlung vorgeworfen werden. Es muss demnach einvernehmlich klar sein, dass die Ehe als zerrüttet gilt. Bestenfalls lassen Sie sich die einvernehmliche Lösung schriftlich von Ihrem Ehepartner geben. Nur so haben Sie eine hundertprozentige Absicherung. Wurde die Scheidung hingegen eingereicht, können Sie aus der gemeinsamen Ehewohnung ausziehen.

Verzicht auf Unterhalt im Trennungsjahr

Ferner kann nicht auf den Unterhalt im Trennungsjahr verzichtet werden und eine schriftliche Vereinbarung ist ungültig. Möchte Ihr Partner im Trennungsjahr keinen Unterhalt zahlen, haben Sie das Recht den Trennungsunterhalt einzuklagen. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht kann Sie hierbei ausführlich beraten und Ihre Ansprüche geltend machen.

Trennungsfrist sinnvoll nutzen

Es kann ein Vorteil sein, die Trennungsfrist sinnvoll zu nutzen, um sich auf das Scheidungsverfahren vorzubereiten. In dieser Zeit können Sie sich Gedanken über den Ehegattenunterhalt, die Vermögensaufteilung, Kindesobsorge und den neuen Wohnsitz machen. In dieser Phase sollte man einen Anwalt für Familienrecht kontaktieren, um sich ausführlich zu beraten und sich einen Überblick über seine Rechte und Pflichten zu verschaffen. Nur so können Sie ein möglichst kostengünstiges und schnelles Scheidungsverfahren über die Bühne bringen.

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FAQ: Trennungsjahr bei einer Scheidung

Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss die Ehe bereits seit 6 Monaten zerrüttet sein, um geschieden werden zu können. Das bedeutet, dass der Scheidungsantrag erst nach einem halben Jahr Trennung eingereicht werden kann.

Im Trennungsjahr darf man nicht ohne Zustimmung des Ehepartners aus der Ehewohnung ausziehen, da dies als Ehebruch gilt. Man darf jedoch während des Trennungsjahres eine neue Beziehung eingehen. Der neue Partner darf aber nicht zur Zerrüttung der Ehe geführt haben.
Das Gericht kann überprüfen, ob die Ehe tatsächlich seit einem halben Jahr zerrüttet ist und ob die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht.
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